Aktuelles
Pflegereform seit 01.01.2017
Die seit dem 01. Januar 2017 gültige Pflegereform hat einige Änderungen mit sich gebracht.
Die sicherlich grundlegendste Änderung betrifft das Verständnis von Pflegebedürftigkeit. Bisher lag der Fokus bei der Feststellung durch den Medizinischen Dienst auf körperlichen Einschränkungen. Insbesondere die Leistungen zur Versorgung dementieller Erkrankungen blieben weitgehend unberücksichtigt. Dies wird sich nun mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ändern, so dass auch diese Leistungen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Aus einem neuen System der Feststellung von Pflegebedürftigkeit folgte dann auch ein neues System der Eingruppierung in fünf sog. „Pflegegrade“, in die alle Pflegebedürftigen überführt wurden.