Leistungen
Grundpflege
Beratung und Betreuung
Behandlungspflege
Verhinderungspflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Beschaffung von Hilfsmitteln
Grundpflege
Bei der Grundpflege geht es darum, Sie bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme oder in vielfältigen Situationen im Alltag zu unterstützen. Die für die Grundpflege anfallenden Kosten können bei Einstufung in eine Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen werden. Nach der Antragstellung begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in Ihrer häuslichen Umgebung, ob eine Einstufung in eine der drei Pflegestufen erfolgen kann.
Hilfeleistungen der Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
- Hilfe zur Förderung der Mobilität (Aktivierungspflege)
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Das mundgerechte Vorbereiten der Nahrung
- Hilfestellung bei der Aufnahme der Nahrung
- Stomapflege
- Lagern
- vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxen)
- Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen
Behandlungspflege
Um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden und um die ärztliche Behandlung zu sichern kann Ihnen Ihr Arzt Behandlungspflege verordnen.
Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen, welche nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einer examinierten Pflegekraft erbracht werden.
Maßnahmen zur Behandlungspflege
- Medikamentenabgabe und Kontrolle
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Messen von Blutzucker und Blutdruck
- Injektionen (Insulin, etc.)
- Dekubitusbehandlung
- Portversorgung
- Ulcus cruris Behandlung (offene Beine oder Füße)
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Blasenkatheter legen
- Einläufe
- Sauerstoffverabreichung
Für Leistungen der Behandlungspflege ist die jeweilige Krankenkasse der Kostenträger. Es ist hierfür eine Verordnung des behandelnden Arztes notwendig.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir unterstützen Sie bei den Verrichtungen im Haushalt, die Ihnen alleine zu beschwerlich geworden sind, z.B.
- Einkaufen oder beim Einkaufen begleiten
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Reinigen der Wohnung
- Spülen
- etc.
Die Kosten hierfür übernimmt unter Umständen teilweise die Pflegekasse. Wir beraten Sie dazu gerne.
Beratung und Betreuung
Die im Rahmen der Pflege anfallenden Kosten können von der Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen werden. Leistungen erhalten Sie oder Ihre Angehörigen auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse, bzw. auf Verordnung durch Ihren Hausarzt. Im Fall der Pflegeversicherung begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in der Ihrer häuslichen Umgebung, ob eine Einstufung in eine der drei Pflegestufen erfolgen kann.
Hilfe bei Anträgen
Sie können alle unsere Leistungen auch Privat in Anspruch nehmen, z.B. um Ihnen den Alltag etwas zu erleichtern.
Verhinderungspflege
Für den Zeitraum, in dem die eigentliche Pflegeperson verhindert ist übernehmen wir gerne die Pflege. So können Sie als pflegender Verwandter, z.B. durch einen Urlaub wieder Kraft schöpfen oder Sie haben im Falle dass Sie selbst erkranken, im Fall eines Notfalls oder einer plötzlichen Geschäftsreise die Möglichkeit, die Versorgung aufrecht zu erhalten.
Unterstützung bei Beschaffung von Hilfsmitteln
Viele kleine und große Hilfsmittel (Gehhilfen, Rollstühle, Pflegebetten, Sitzhilfen in der Dusche, Inkontinenzartikel, etc.) können Ihnen oder Ihren Angehörigen den Alltag erleichtern und ein aktiveres Leben ermöglichen. Zum einen können wir Sie fachmännisch beraten, welche Hilfsmittel für Sie geeignet sind, zum anderen können wir Ihnen geeignete Bezugsquellen für die Hilfsmittel nennen.