Häufige Fragen

Wer gilt als „Pflegebedürftiger“?

Im Sinne der Pflegeversicherung gilt als „pflegebedürftig“, wer einen Hilfebedarf haben wird:

  • aufgrund von Krankheit oder Behinderung,
  • bei regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie im hauswirtschaftlichen Bereich und
  • für eine Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten haben wird (vorausgesetzt, die voraussichtliche Lebensdauer ist nicht geringer als sechs Monate)

Es müssen allerdings alle drei Bedingungen erfüllt sein. Die Einstufung ist dabei unabhängig von Alter, Art der Erkrankung bzw. Behinderung oder dem Grad der Erwerbsminderung.

Was versteht man unter Behandlungspflege und wer trägt hierfür die Kosten?

Die Krankenversicherung trägt die Kosten für den Einsatz eines Pflegedienstes im Rahmen der Behandlungspflege, wenn die Behandlung:

  • medizinisch notwendig ist,
  • vom Arzt verordnet ist und
  • die Pflege von keiner im gleichen Haushalt lebenden Person übernommen werden kann.

Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlungspflege von der Pflegekasse genehmigt werden. Zur Behandlungspflege gehören zum Beispiel:

  • Medikamentenabgabe und Kontrolle
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Messen von Blutzucker und Blutdruck
  • Injektionen (Insulin, etc.)
  • Dekubitusbehandlung
  • Portversorgung
  • Ulcus cruris Behandlung (offene Beine oder Füße)
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Blasenkatheter legen
  • Einläufe
  • Injektionen
  • Sauerstoffverabreichung
Wie sehen die Leistungen der Pflegeversicherung konkret aus?

Es gibt eine Vielzahl von Leistungen der Pflegeversicherung, die den jeweiligen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht werden sollen:

  • Geldleistungen
    Wenn der/die Pflegebedürftige die Pflege durch z.B. Angehörige erbringen lässt, kann eine Geldleistung gezahlt werden, um die anfallenden Kosten teilweise zu decken.
  • Sachleistungen
    Zu den Sachleistungen gehören die Pflegeleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) eines anerkannten Pflegedienstes.
  • Kombinationsleistungen
    Wenn z.B. Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam die Pflege übernehmen werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.
  • Teilstationäre Pflege
    In Fällen in denen nur die Versorgung tagsüber oder während der Nacht sicherzustellen ist, ist es möglich die Kosten für Tagespflege oder Nachtpflege als Leistung zu erhalten.
  • Vollstationäre Pflege
    Übernahme eines Teils der Kosten für die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim (im Rahmen der Regelsätze des gewährten Pflegegrades).
  • Hilfsmittel
    Hierzu gehören z.B. Geräte zur Erleichterung der Pflege, die leihweise zu Verfügung gestellt werden sowie Verbrauchsartikel (z.B. saugende Krankenunterlagen, Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel, etc. einem bestimmten monatlichen Betrag).
  • Anteilige Kostenübernahme zur Anpassung des Wohnumfeldes
    Sollten Umbaumaßnahmen notwendig sein, um die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, ist eine Beteiligung durch die Pflegekasse möglich.
  • Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
    Bei Verhinderung der Pflegepersonen wegen Urlaub oder Krankheit können die Kosten für die Ersatzweise Pflege z.B. durch einen Pflegedienst übernommen werden.
  • Kurzzeitpflege
    Bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Urlaub. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten hierfür nur bis zu einem Maximalbetrag.
  • Pflegekurse
    Die Kosten für Kurse in Pflegetechniken können für pflegende Angehörige übernommen werden.
  • Pflegesicherstellungseinsätze
    Wenn nur Geldleistungen beansprucht werden veranlasst die Pflegekasse Beratungen und Überprüfungen, um sicherzustellen, dass die Pflege ordnungsgemäß durchgeführt wird („Qualitätsprüfung“). Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.
  • Soziale Absicherung der Pflegepersonen
    Die Pflegepersonen können Leistungen hinsichtlich Rentenversicherung, Unfallversicherung und Wiedereingliederungshilfe auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
Wie werden Leistungen beantragt?
Pflegebedürftigkeit und damit verbundene Leistungen werden nur auf Antrag zugesprochen. Der Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, die Leistung beginnt normalerweise frühestens ab Antragseingang bei der Pflegeversicherung. Jede Pflegekasse hat ein eigenes Antragsformular, in der Regel akzeptieren die Versicherungen auch formlose Anträge. Die Pflegekasse hat oft die gleiche Anschrift wie die zuständige Ortskrankenkasse.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob die Pflege durch private Pflegepersonen erfolgen wird, ob Sie einen Pflegedienst beauftragen, oder ggf. eine Kombination hieraus. Der Hausarzt muss zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit von seiner Schweigepflicht befreit werden.

Wie viel kostet die Pflege durch einen Pflegedienst?
Abrechnungsgrundlage für uns ist die Preisliste der Pflegekasse. Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit rechnen wir auf der Basis des Pflegegrades direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag, sprechen Sie uns bitte an.
Gibt es eine Art „Mindestvertragsdauer“?
Nein, der Pflegevertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Wir versichern Ihnen allerdings, dass wir uns alle Mühe geben, dass Sie keine Veranlassung hierfür haben.
Wie schnell kann ich Hilfe vom Pflegedienst Müller Akça bekommen?
Je nach Pflegekräftesituation können wir mit der Pflege in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen mit der Pflege beginnen.
Hilft mir der Pflegedienst Müller-Akça bei der Bewältigung der bürokratischen Hürden?
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Vorbereitung des Besuchs des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Für unsere Patienten ist dieser Service kostenlos.
Brauche ich einen Pflegedienst, wenn ich pflegender Angehöriger bin?
Auch wenn Sie von Ihren Angehörigen gepflegt werden bzw. wenn Sie Ihre/n Angehörige/n zuhause pflegen verlangt die Pflegekasse regelmäßig Nachweise über die Einhaltung eines gewissen Standards bei der Pflege, damit das Pflegegeld weiterhin gezahlt wird. Hierfür führen wir mit Ihnen gerne Einweisungen in die häusliche Pflege und die notwendigen Qualitätskontrollen bei Ihnen zuhause durch und erstellen auch die erforderlichen Nachweise für die Pflegekasse.
Ich möchte selbst pflegen, muss ich dann immer für meinen Pflegebedürftigen da sein?

Grundsätzlich müssen Sie das schon, aber wir als Pflegedienst unterstützen Sie gerne wo wir können. Es besteht die Möglichkeit, die Leistungen der Pflegekasse für Pflege zuhause mit den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu kombinieren (Kombination von Geld- und Sachleistung). Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse für Verhinderungspflege und zusätzliche Entlastungsleistungen.